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Planungs-
und Baustellen-koordination

Für die Sicherheit bei der Errichtung von Industrieanlagen und gewerblichen Bauprojekten sind gesetzliche Bestimmungen zu erfüllen, wobei Sie auf unser Expertenwissen zählen können. Wir vermitteln zwischen den ausführenden Unternehmen, erstellen Maßnahmen für die Vermeidung von Arbeitsunfällen und sorgen damit auch für die Abwendung von ungeplanten Mehrkosten.

Sicherheit ist planbar.

Das Baukoordinationsgesetz (BauKG §§3-4) fordert vom/von der BauherrIn einen Planungskoordinator für die Vorbereitungsphase und einen Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase zu bestellen. Weiters wird gefordert, dass „die allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß §7 ASchG bei Entwurf, Ausführungsplanung und Vorbereitung des Bauprojektes berücksichtigt werden, insbesondere bei der architektonischen, technischen und organisatorischen Planung, bei der Einteilung der Arbeiten, die gleichzeitig oder nacheinander durchgeführt werden, und bei der Abschätzung der voraussichtlichen Dauer für die Durchführung dieser Arbeiten.“


Als Planungskoordinator erstellen wir für bestimmte Baustellen den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) und eine Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk. Außerdem stellt er sicher, dass die Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in den Leistungsverzeichnissen berücksichtigt werden. Die Unterlage für spätere Arbeiten ist für alle Bauwerke und Baustellen zu erstellen für die das Baukoordinationsgesetz gilt.

 
Die Tätigkeit des Baustellenkoordinators im Sinne des Bau KG regelt das Zusammenwirken und die übergreifenden Maßnahmen der am Bau beteiligten Gewerke bezüglich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. 

Wir übernehmen
gerne für Sie

  • Die Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan).

  • Die Unterlage für spätere Arbeiten.

  • Regelmäßige Begehungen vor Ort.

  • Die Erstellung von Protokollen und Dokumentation der Ergebnisse.

Zwei Sicherheitsfachleute überprüfen die Baustellensicherheit einer Betonkante mit einem Rollmaß.
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