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Arbeitssicherheit

Als ausgebildete und zertifizierte Sicherheitsfachkräfte gemäß den gesetzlichen Vorgaben unterstützen wir Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in allen Belangen des ArbeitnehmerInnenschutzes. 

Sicherheit ist planbar.

Sie als Arbeitgeberin und Arbeitgeber haben nach dem Arbeitnehmer:innenschutzgesetz (ASchG, BGBl 4550/1994 i.d.g.F.) umfangreiche Beurteilungspflichten, in Bezug auf Gesundheitsgefährdungen, die an den Arbeitsplätzen seiner Beschäftigten auftreten können, zu erfüllen. Diese Pflichten werden gesetzlich vom/von der Arbeitgeber:in gefordert und stellen nicht nur eine bindende rechtliche Grundlage, sondern auch eine enorme Wichtigkeit hinsichtlich der Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen in einem Betrieb dar.

 

Entscheidend hierbei ist die Bereitschaft des Unternehmens und der Führungskräfte, die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in die betrieblichen Prozesse und Strukturen zu integrieren und zu leben!

Bei mir erhalten Sie

  • Die präventivdienstliche Betreuung, Beratung und Begehung vor Ort.

  • Die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren und Festlegung von Maßnahmen („Evaluierung“).

  • Die Erstellung, Anpassung und Optimierung der Berichte und Programme hinsichtlich der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumentation (gesetzliche Grundlage DOK-VO).

  • Die Unterstützung bei Behördenverfahren und Teilnahme an Begehungen durch die Behörden.

  • Die Hilfestellung bei der Organisation der Unterweisungen und Informationen und die Unterstützung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen.

Zwei Arbeiter mit Schutzhelmen in Industriehalle überprüfen die Sicherheit einer Maschine.
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