Brandschutz
Ein wesentlicher Punkt für die Sicherheit Ihres Betriebes sind die geeigneten Brandschutzmaßnahmen. Jährlich ereignen sich in Österreich etwa 25.000 Brände. Ich unterstützen Sie und finden gemeinsam die optimalen, auf Ihren Betrieb abgestimmten, Maßnahmen.
Sicherheit ist planbar.
Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (AStV, §§ 43 - 45) kann die Behörde in einer Arbeitsstätte einen Brandschutzbeauftragten und Brandschutzwarte, eine Brandschutzgruppe oder eine Betriebsfeuerwehr vorschreiben, wenn es die besonderen Verhältnisse erfordern bzw. wenn Maßnahmen bei erhöhtem Brandschutz erforderlich sind. Als ausgebildete Brandschutzbeauftragte gemäß den Technischen Richtlinien des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes und der Österreichischen Brandverhütungsstellen unterstütze ich Sie als externe Brandschutzbeauftragte in allen Belangen des Brandschutzes.
Ich übernehme
gerne für Sie
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Die Erstellung der Brandschutzordnung.
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Die regelmäßigen Begehungen der gesamten Arbeitsstätte, Baustelle.
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Die Führung eines Brandschutzbuches, bei Bedarf auch in elektrischer Form.
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Die Erfassung aller Überprüfungstermine der brandschutztechnisch relevanten Einrichtungen.
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Die Evidenzhaltung und Veranlassung der notwendigen gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen, Revisionen und Wartungen von Brandschutzeinrichtungen.
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Die Organisation und Durchführung von Mitarbeiter:innenschulungen im vorbeugenden Brandschutz.
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Die Organisation und gemeinsame Durchführung von Brandschutz- und Evakuierungsübungen.
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Die Erstellung und laufende Kontrolle der nach außen wirkenden Brandschutzdokumente wie Brandschutzpläne gemäß TRVB 121 O und OIB Richtlinie, Alarmpläne, Evakuierungspläne.
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Die Erstellung und laufende Kontrolle der intern wirkenden Brandschutzdokumente wie Fluchtwegplan, Verhalten im Brandfall, Alarmplanmatrix.
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Die Teilnahme und Organisation von Übungen mit externen Einsatzorganisationen wie Feuerwehr und Rettungsdiensten.
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Die Teilnahme an Begehungen mit Behörden.